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Ihr geistiges
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zählt
Datenschutz
ist Chefsache
Erfolgsfaktor IT
Schutz der Privatsphäre
ist der Schlüssel zum Erfolg
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Ihres Unternehmens
Wichtiges
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Das Ziel
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Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster befasst sich aktuell mit einem neuen Internetphänomen: Ein Portal zur Bewertung von Autofahrern. Verkehrsteilnehmer können Autofahrer anhand der Kennzeichen ihres Fahrzeuges für jedermann frei zugänglich und abrufbar mit Ampelfarben bewerten. Rot für negativ, gelb für neutral, grün für positiv.

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Der Bundesgerichtshof befasst sich zuweilen auch mit Produkten, die jeder gut kennt und deren Gestaltung höchst präsent sind. So auch in aktuellen Entscheidungen zum Markenrecht: Seit einigen Jahren besteht für Unternehmen die Möglichkeit, auch sogenannte 3 D Marken zum Schutz anzumelden. Werden diese durch das nationale oder europäische Amt gewährt, ergibt sich hieraus ein Monopolrecht an der Markenform.

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Der Bundesrat hat in der letzten Sitzung der Legislaturperiode am 22.09.2017 unter TOP 9 die bereits vom Bundestag verabschiedete Neufassung des Straftatbestandes § 203 StGB ohne Gegenstimmen beschlossen. Die Änderung der Vorschrift ist wichtig für die sogenannten Berufsgeheimnisträger; diese bewegten sich bislang in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie beispielsweise ihren externen IT-Support in ihre Praxis-IT schauen ließen, um beispielsweise Veränderungen vornehmen oder Bugs beseitigen zu lassen.

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Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 13.10.2017 über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages; danach sieht der Dienst die Notwendigkeit des wirksamen Rechtsschutzes vor Algorithmen, die von der Tech-Industrie entwickelt werden, um Internet Nutzer auszuforschen, aber auch um diese vor manipulierten und manipulativen Suchergebnissen zu schützen. Das Datenschutzgesetz, so der Dienst weiter, greife in diesen Fällen zu kurz und decke nur einen kleinen Bereich der Rechtsbeeinträchtigungen wirksam ab. Der Dienst verweist zwar zusätzlich noch auf geltende Regelungen des Wettbewerbsrechts; hier könnte sich allerdings in der Praxis die Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung ergeben, da betroffene Privatpersonen gerade nicht im Wettbewerb mit Internetfirmen stehen.

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Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 12.6.2017 über eine Entscheidung des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten zum Thema Gesichtsscanner in der Supermarktkette Real. Um das Kundenverhalten zu analysieren waren in einem Teil der Geschäfte in den Kassenbereichen Werbebildschirme installiert worden, die gleichzeitig auch das mögliche Alter und das Geschlecht des Betrachters festhielten. (mehr …)

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Wochen 2 relevante Neuerungen im Bereich des Daten- und Geheimnisschutzes veranlasst.

So hat er das Datenschutzgesetz (BDSG) novelliert, wobei die EU Datenschutzgrundverordnung die Ausgangsbasis bildete. Das Parlament hat hierzu den Regierungsentwurf vom 24.02.2017 zum novellierten BDSG in der BT Sitzung am 27. April angenommen. Näheres zu der Sitzung finden Sie hier . Das BDSG wird am 25.05.2018 in Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Gesetz ergeben sich einige Neuerungen. Der Verstoß gegen die zukünftigen Vorschriften zum Datenschutz ist mit teilweise drakonischen Strafen sanktioniert. (mehr …)

In den USA ist die Frage des rechtlichen Schicksals von persönlichen (Digital)Accounts höchst umstritten. Welche Rechte haben beispielsweise Erben, wenn Verstorbene über Online-Archive mit Musik und sonstigen Werken verfügen. Wären die Werke verkörpert, so würden diese kraft Gesetz ohne weiteres auf die Erben übergehen. Die Nutzungsbedingungen der Inhalteanbieter sehen allerdings etwas anderes vor, so dass hierüber schon öffentlichkeitswirksame Dispute geführt wurden. (mehr …)

Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof in einem politisch brisanten Fall Fragen zu Entscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die sogenannten Afghanistan Papiere, die die Bundesregierung für einen eingeschränkten Kreis von Parlamtentariern hatte erstellen lassen.

Die Dokumente waren an eine Zeitung gelangt, die eine Veröffentlichung der Berichte vornahm; die Bundesregierung war damit nicht einverstanden und wandte sich gegen diese Veröffentlichung, wobei sie sich u.a. auf ihr Urheberrecht an den Berichten berief. Das Urheberrecht ist allerdings Schranken unterworfen und gewährt in bestimmten Ausnahmefällen einem Verwerter weitreichende (Veröffentlichungs)Rechte. Konkret ging es nun um die Frage, ob sich die Zeitung bei der Veröffentlichung der Lageberichte auf ihr (urheberrechtlich geschütztes) Recht auf Berichterstattung berufen konnte und ob sie die Dokumente als (urheberrechtsfreies) Zitat veröffenlichen durfte. Beide Fälle sind als Ausnahmetatbestände anerkannt. (mehr …)

Die EU Kommission und die US-amerikanischen Behörden hatten sich im Rahmen des US EU Privacy Shield auf eine Nachfolgeregelung des für nichtig erklärten Safe Harbor Abkommens geeinigt. Der Privacy Shield erlaubt die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Etliche US Konzerne sind dem Abkommen bereits innerhalb kurzer Zeit beigetreten, was auf das große wirtschaftliche Interesse der Firmen an Geschäften mit Bürgern aus den EU Staaten schließen lässt. (mehr …)

Eine wichtige Entscheidung zum europäischen Datenschutzrecht hat der EuGH am 21.12.2016 gefällt. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten den Telekommunikationsunternehmen keine Pflicht zur allgemeinen Vorrratsdatenspeicherung auferlegen. Zulässig ist nach der Entscheidung aber die gezielte Datenspeicherung zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität. (mehr …)

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