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Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 12.6.2017 über eine Entscheidung des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten zum Thema Gesichtsscanner in der Supermarktkette Real. Um das Kundenverhalten zu analysieren waren in einem Teil der Geschäfte in den Kassenbereichen Werbebildschirme installiert worden, die gleichzeitig auch das mögliche Alter und das Geschlecht des Betrachters festhielten. (mehr …)

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Wochen 2 relevante Neuerungen im Bereich des Daten- und Geheimnisschutzes veranlasst.

So hat er das Datenschutzgesetz (BDSG) novelliert, wobei die EU Datenschutzgrundverordnung die Ausgangsbasis bildete. Das Parlament hat hierzu den Regierungsentwurf vom 24.02.2017 zum novellierten BDSG in der BT Sitzung am 27. April angenommen. Näheres zu der Sitzung finden Sie hier . Das BDSG wird am 25.05.2018 in Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Gesetz ergeben sich einige Neuerungen. Der Verstoß gegen die zukünftigen Vorschriften zum Datenschutz ist mit teilweise drakonischen Strafen sanktioniert. (mehr …)

In den USA ist die Frage des rechtlichen Schicksals von persönlichen (Digital)Accounts höchst umstritten. Welche Rechte haben beispielsweise Erben, wenn Verstorbene über Online-Archive mit Musik und sonstigen Werken verfügen. Wären die Werke verkörpert, so würden diese kraft Gesetz ohne weiteres auf die Erben übergehen. Die Nutzungsbedingungen der Inhalteanbieter sehen allerdings etwas anderes vor, so dass hierüber schon öffentlichkeitswirksame Dispute geführt wurden. (mehr …)

Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof in einem politisch brisanten Fall Fragen zu Entscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die sogenannten Afghanistan Papiere, die die Bundesregierung für einen eingeschränkten Kreis von Parlamtentariern hatte erstellen lassen.

Die Dokumente waren an eine Zeitung gelangt, die eine Veröffentlichung der Berichte vornahm; die Bundesregierung war damit nicht einverstanden und wandte sich gegen diese Veröffentlichung, wobei sie sich u.a. auf ihr Urheberrecht an den Berichten berief. Das Urheberrecht ist allerdings Schranken unterworfen und gewährt in bestimmten Ausnahmefällen einem Verwerter weitreichende (Veröffentlichungs)Rechte. Konkret ging es nun um die Frage, ob sich die Zeitung bei der Veröffentlichung der Lageberichte auf ihr (urheberrechtlich geschütztes) Recht auf Berichterstattung berufen konnte und ob sie die Dokumente als (urheberrechtsfreies) Zitat veröffenlichen durfte. Beide Fälle sind als Ausnahmetatbestände anerkannt. (mehr …)

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