Für Ihre
Stärke im
Wettbewerb
Behalten Sie
den Überblick
Ihr geistiges
Eigentum
zählt
Datenschutz
ist Chefsache
Erfolgsfaktor IT
Schutz der Privatsphäre
ist der Schlüssel zum Erfolg
Kern
Ihres Unternehmens
Wichtiges
im Fokus
Das Ziel
immer im Blick

Datenschutz und Geheimniswahrung – aktuelle Neuerungen

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Wochen 2 relevante Neuerungen im Bereich des Daten- und Geheimnisschutzes veranlasst.

So hat er das Datenschutzgesetz (BDSG) novelliert, wobei die EU Datenschutzgrundverordnung die Ausgangsbasis bildete. Das Parlament hat hierzu den Regierungsentwurf vom 24.02.2017 zum novellierten BDSG in der BT Sitzung am 27. April angenommen. Näheres zu der Sitzung finden Sie hier . Das BDSG wird am 25.05.2018 in Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Gesetz ergeben sich einige Neuerungen. Der Verstoß gegen die zukünftigen Vorschriften zum Datenschutz ist mit teilweise drakonischen Strafen sanktioniert.

Eine weitere wichtige Neuerung zum Geheimnisschutz wurde ebenso – weitgehend unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit – am 27.04.2017 im Parlament erörtert. Sie betrifft die sogenannten Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.). Nach § 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) sind die Berufsgeheimnisträger zur Wahrung der Geheimnisse verpflichtet, die sie im beruflichen Zusammenhang von ihren Patienten oder Mandanten erfahren. Problematisch ist allerdings, dass  Berufsgeheimnisträger in der Regel nicht nur eigene Mitarbeiter beschäftigen, die dem Geheimnisschutz unterliegen, sondern auch auf die Unterstützung von externen Dritten angewiesen sind. So ist es üblich, dass die Büro-IT mittels Fernwartung von IT-Spezialisten betreut wird, die sich wenn nötig „aufschalten“. Dabei besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass jene Dritte interne Patienten- bzw. Mandantendaten erfahren, so dass sich der Berufsgeheimnisträger selbst ggf. wegen Geheimnisverrats nach § 203 StGB strafbar macht.

Diese Gefahr wird allerdings als unbillig und praxisfern betrachtet, da im Zuge fortschreitender IT-Durchsetzung jeder Berufstätige auf die Leistungen externer IT-Spezialisten angewiesen ist. Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf  zur Abmilderung von strafrechtlichen Sanktionen in derartigen Konstellationen dem Parlament zugeleitet. Der vorgelegte Entwurf ist in der Sitzung des Bundestages vom 27.04.2017 in erster Lesung ohne Gegenstimmen verabschiedet worden. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf auch endgültig gebilligt wird, so dass er noch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode im Gesetzblatt verkündet wird.

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen