Geistiges Eigentum + Wettbewerb
Andererseits werden die gesetzlichen Anforderungen und Regulierungen gerade im Bereich des IP immer komplizierter; insbesondere das EU-Recht setzt fortlaufend neue Akzente und führt zu einer weitreichenden Rechtsangleichung in der europäischen Union und den EWR Staaten. Fungierten vor Jahren noch die nationalen Ämter als Ansprechpartner in Sachen Schutzrechte, sind dies mehr und mehr EU-Institutionen.
Diese Entwicklung verfolge ich als spezialisierter Fachanwalt im Bereich der geistigen Schutzrechte bereits seit vielen Jahren; ich habe mit einer Arbeit zum Schutz von Blueprints nach US-Recht promoviert und war vor meiner Tätigkeit als selbständiger Anwalt als Justitiar beim WDR und einer Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft tätig.
Sowohl im Bereich des geistigen Eigentums wie auch im Wettbewerbsrecht gilt: Rechtliche Beratung allein reicht nicht aus. Vielmehr ist hier ist sichere forensische Praxis erforderlich, um bei einstweiligen Verfügungen oder deren Abwehr nachhaltig für den Mandanten wirken zu können. Gerade das Spezialfeld des einstweiligen Rechtsschutzes habe ich von Anfang meiner beruflichen Laufbahn an praktiziert und bin hier auch als Autor und Dozent aktiv.