Einkauf + Vertrieb
Bei aller IT-Ausrichtung und -Euphorie sind jedoch die wesentlichen Grundlagen im Ein- und Verkauf immer noch die Vertragswerke mit Zulieferern und Kunden. Diese werden generell für einen langen Zeitraum geschlossen und binden die Parteien, gewähren allerdings auch Rechtssicherheit und eine valide Basis für unternehmensbezogene Prognoseentscheidungen. Aber auch hier haben sich in den letzten Jahren entscheidende Änderungen ergeben. Beeinflusst durch das anglo-amerikanische Rechtswesen sind die Vertragswerke im Ein- und Verkauf aufwändiger und umfassender geworden. Neben dem Masteragreement stehen weitere Vereinbarungen, wie die bekannten QSV und sonstige Nebenabsprachen, die schnell außer Betrachtung geraten. Auch diese Vereinbarungen sind jedoch Bestandteil eines Vertragsverhältnisses; sie füllen dieses aus und dienen bei Vertragslücken oder –unklarheiten als wichtige Auslegungskriterien. Umso wichtiger ist es daher, dass gerade im industriell-technischen Bereich auch die genannten Nebenabreden rechtlich analysiert werden.
Hier setzt meine Beratungstätigkeit im Bereich gewerblicher Ein- und Verkauf an. Zunächst sind die kritischen Vertragsklauseln zu identifizieren und darzustellen; im weiteren Schritt geht es dann aber auch um die Entwicklung und Verhandlung von Alternativszenarien, um die für beide Seiten wichtige Vereinbarung möglichst zu einem Abschluss zu bringen. Gemeinsame und konstruktive Lösungen lassen sich häufig in gemeinsamen Vertragsgesprächen erzielen. Um den Mitarbeitern der Fachabteilungen das notwendige juristische Know-How zu vermitteln, veranstalte ich daneben regelmäßig Firmenschulungen und praxisorientierte Workshops. Ich freue mich über Ihr Interesse und erläutere mein Angebot gern auch persönlich.