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Nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Durchsetzung und Überwachung von Fahrverboten und einer breiten Reaktion hierauf hat das Ministerium für Verkehr und digitale Dienste nun reagiert und das ganze als Mißverständnis der Woche bezeichnet. Der Wortlauf des Gesetzes und dessen ausführliche Begründung waren eigentlich klar gefasst und konnten auch nicht grob missverstanden werden. Die geplante Legalisierung der fortlaufenden Überwachung scheint damit jedoch (zunächst) vom Tisch zu sein.

Die Diskussion um Dieselfahrverbote in bundesdeutschen Innenstädten bekommt nun auch eine datenschutzrechtliche Facette. Nachdem die Ordnungsbehörden bereits klargestellt haben, dass sie nicht in der Lage seien, flächendeckend eventuelle Fahrverbote zu überwachen, ist der Gesetzgeber schon mal vorbeugend aktiv geworden und hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es in sich hat.

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