Nachdem bereits das Kartellamt in einem Beschluss Facebook seine Datensammelgrenzen aufgezeigt und auf dessen marktbeherrschende Stellung hingewiesen hat, konkretisieren sich nun Initiativen der Politik, das monopolartige und intransparente Bevorraten von Nutzerdaten einzuschränken. So sollen Anbieter verpflichtet werden, gesammelte Daten umfassend zur Verfügung zu stellen. Bereits in der DSGVO findet sich in Art. 20 eine Rechtsgrundlage dafür, beispielsweise von einem Social Media Anbieter die problemlose Übertragung „seiner“ Daten auf einen anderen Anbieter zu verlangen.
Diesen Aspekt greift vermutlich eine aktuelle Initiative aus der Politik auf, worüber soeben berichtet wird. Es überrascht ohnehin, mit welcher Selbstverständlichkeit, Unternehmen oder auch öffentliche Institutionen Nutzerdaten als ihr Eigentum betrachten, mit dem nach Belieben Geschäfte betrieben werden können. Ein Nutzer stellt seine Daten in der Regel dem Anbieter nur zu einem vorher definierten Zweck zur Verfügung. Verwertungsmaßnahmen des Anbieters, die darüber hinausgehen, sind in der Regel von diesem Zweck nicht umfasst. Parallelen zu diesem Grundsatz bestehen schon seit Jahrzehnten im Urheberrecht und können ohne weiteres auf die Nutzung von Kundendaten angewendet werden. Es bleibt daher abzuwarten, welche Maßnahmen konkret zukünftig seitens der Politik angegangen werden.