Die weitreichenden Ansprüche aus dem UrhG werden gelegentlich bemüht, um Schriften oder sonstige Werke der breiten Öffentlichkeit vorzuenthalten. So auch in einem Fall, über den der BGH am 11.05.2017 verhandeln wird. In der Sache geht es um einen Ende der 1980er Jahre veröffentlichten Buchbeitrag eines derzeitigen Bundestagsabgeordneten. Das Landgericht und die Berufungsinstanz hatten dem geltend gemachten Unterlassungsantrag noch stattgegeben; fraglich ist, ob dies beim BGH Bestand hat. (mehr …)