Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 13.10.2017 über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages; danach sieht der Dienst die Notwendigkeit des wirksamen Rechtsschutzes vor Algorithmen, die von der Tech-Industrie entwickelt werden, um Internet Nutzer auszuforschen, aber auch um diese vor manipulierten und manipulativen Suchergebnissen zu schützen. Das Datenschutzgesetz, so der Dienst weiter, greife in diesen Fällen zu kurz und decke nur einen kleinen Bereich der Rechtsbeeinträchtigungen wirksam ab. Der Dienst verweist zwar zusätzlich noch auf geltende Regelungen des Wettbewerbsrechts; hier könnte sich allerdings in der Praxis die Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung ergeben, da betroffene Privatpersonen gerade nicht im Wettbewerb mit Internetfirmen stehen.
Andererseits sind die Algorithmen der Tech-Unternehmen deren höchstgradig geschützte Unternehmensgeheimnisse. Sie sind eigentumsrechtlich geschützt und bilden die wesentlichen Assets der Suchdienste und Socialmedia Unternehmen. Aber gerade dann wäre es auf Dauer nicht hinnehmbar, wenn eine Handvoll Firmen faktisch die Herrschaft über das Internet und deren Nutzer besäße und diese als manipulierbare Spielmasse nutzte. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Gesetzgeber in Zukunft ergreifen wird, um eine Balance zwischen nötiger Transparenz und Geheimnisschutz zu erreichen. Die ersten Schritte sind getan.