Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster befasst sich aktuell mit einem neuen Internetphänomen: Ein Portal zur Bewertung von Autofahrern. Verkehrsteilnehmer können Autofahrer anhand der Kennzeichen ihres Fahrzeuges für jedermann frei zugänglich und abrufbar mit Ampelfarben bewerten. Rot für negativ, gelb für neutral, grün für positiv.
Die Datenschutzbehörde ist gegen diesen Internetpranger vorgegangen; bei den KFZ-Kennzeichen handelt es sich um personenbezogene Daten, da eine Identifizierung des Fahrzeughalters hiermit möglich ist. Das Verwaltunsgericht in Köln hatte bereits die Verbotsverfügung der Datenschutzbehörde weitgehend bestätigt. Nun muss also das OVG entscheiden, ob ein solches Portal zur Anschwärzung gerechtfertigt ist. Hoffentlich nicht.
Entscheidung des OVG: Portal ist unzulässig und muss abgeändert werden.