Die FAZ beschäftigt sich mit der Frage des Dateneigentums und macht dabei einen Ausflug in die Welt der immateriellen Schutzrechte. Auf den ersten Blick drängt sich geradezu auf, personenbezogene Daten mit Urheber- oder Patentrechten zu vergleichen. In beiden Fällen liegen immaterielle Güter vor, die nicht greifbar und damit leicht verletzbar sind. Insofern besteht ein gleichartiges Schutzbedürfnis bei dem einzelnen Betroffenen.