Eine wichtige Entscheidung zum europäischen Datenschutzrecht hat der EuGH am 21.12.2016 gefällt. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten den Telekommunikationsunternehmen keine Pflicht zur allgemeinen Vorrratsdatenspeicherung auferlegen. Zulässig ist nach der Entscheidung aber die gezielte Datenspeicherung zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität.