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Eine wichtige Entscheidung zum europäischen Datenschutzrecht hat der EuGH am 21.12.2016 gefällt. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten den Telekommunikationsunternehmen keine Pflicht zur allgemeinen Vorrratsdatenspeicherung auferlegen. Zulässig ist nach der Entscheidung aber die gezielte Datenspeicherung zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität. (mehr …)

Die weitreichenden Ansprüche aus dem UrhG werden gelegentlich bemüht, um Schriften oder sonstige Werke der breiten Öffentlichkeit vorzuenthalten. So auch in einem Fall, über den der BGH am 11.05.2017 verhandeln wird. In der Sache geht es um einen Ende der 1980er Jahre veröffentlichten Buchbeitrag eines derzeitigen Bundestagsabgeordneten. Das Landgericht und die Berufungsinstanz hatten dem geltend gemachten Unterlassungsantrag noch stattgegeben; fraglich ist, ob dies beim BGH Bestand hat. (mehr …)

Mit einer interessanten Frage zur Auslegung von § 59 UrhG wird sich der BGH Ende April 2017 befassen. Nach dieser Vorschrift dürfen geschützte Werke, die sich im öffentlichen Raum befinden, genehmigungs- und honorarfrei (zweidimensional) verwertet werden. Bei dem fraglichen Kunstwerk geht es in dem Fall um den allseits bekannten Kussmund auf einem Ferienkreuzfahrtschiff. Eine Fotografie dieses Motivs hatte der Beklagte zur Werbung für sein Unternehmen verwendet, das die Organisation von Landgängen anbietet. (mehr …)

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