Für Ihre
Stärke im
Wettbewerb
Behalten Sie
den Überblick
Ihr geistiges
Eigentum
zählt
Datenschutz
ist Chefsache
Erfolgsfaktor IT
Schutz der Privatsphäre
ist der Schlüssel zum Erfolg
Kern
Ihres Unternehmens
Wichtiges
im Fokus
Das Ziel
immer im Blick

Vorsicht bei Verwendung von fremden Firmenbezeichnungen in der eigenen Website. Es drohen weitreichende Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.

Der Fall

Firmenbezeichnungen genießen sehr häufig Schutz nach dem Markenrecht, auch wenn es sich auf den ersten Blick um gängige Bezeichnungen handelt. Darauf hat das Landgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung (31 O 2/21) erneut hingewiesen und einen Unternehmer zu Auskunft und Vorlage von Bank- und Steuerunterlagen verurteilt. Dieser hatte nämlich in seine Website Metatags mit einer fremden Firmenbezeichnung integriert, um besser aufgefunden zu werden.

Die Entscheidung

Das Kölner Gericht hat den Unternehmer wegen vorsätzlicher und gewerbsmäßiger Markenverletzung zur Vorlage von Bank- und Steuerunterlagen sowie zum Schadensersatz verurteilt. Im Zuge des Prozesses kam heraus, dass die Zeichen schon über mehrere Jahre genutzt und erhebliche Umsätze damit erzielt wurden. Für die Höhe des Schadensersatzes sind Zeitdauer und Umsatz seit Verwendung entscheidend. In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.09.2021, Az. I ZR 20/21) darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung einer fremden Marke zu Werbezwecken eine erhebliche prozentuale Beteiligung am gesamten Jahresumsatz fällig werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn nicht nachweisbar ist, ob die Werbung überhaupt erfolgreich war oder nicht.

Das Fazit

Die Integration von Metatags mit fremden Bezeichnungen ist risikoreich und sollte wohl überlegt werden. Es besteht auch Jahre später noch die Gefahr, dass erhebliche Schadensersatzansprüche auf den Verwender zukommen. Darüber hinaus ist die Verletzung von fremden Marken im gewerblichen Umfeld strafbar. Ein vorsätzliches Handeln liegt bei der bewussten Integration von fremden Bezeichnungen nachweisbar vor.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen