Für Ihre
Stärke im
Wettbewerb
Behalten Sie
den Überblick
Ihr geistiges
Eigentum
zählt
Datenschutz
ist Chefsache
Erfolgsfaktor IT
Schutz der Privatsphäre
ist der Schlüssel zum Erfolg
Kern
Ihres Unternehmens
Wichtiges
im Fokus
Das Ziel
immer im Blick

Vor einigen Tagen machte die vielbeachtete Schlagzeile die Runde, wonach ein großer Automobilzulieferkonzern seinen Mitarbeitern untersagt hat, auf den geschäftlichen Smartphones den beliebten Messenger Dienst aus dem Zuckerberg Reich weiter einzusetzen. Man kann sich gut vorstellen, dass diese Maßnahme bei den meisten Mitarbeitern nicht so toll ankam, weil sich schlicht und einfach gut mit dem Dienst kommunizieren lässt. Wer will das bestreiten?

(mehr …)

Die EU-Datenschutzgrundverordnung lässt kleine Vereinen und Firmen nervös werden. Sie fürchten hohe Strafen, wenn sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP in NRW fordern Regelungen, um ihnen den Rücken zu stärken …

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Webseite des Deutschlandfunks unter http://www.deutschlandfunk.de/datenschutzgrundverordnung-mittelstaendler-und-vereine.1769.de.html?dram:article_id=418639. (mehr …)

Der öffentliche Druck auf das soziale Netzwerk hat nach Aufdeckung eines weiteren großen Datenskandals im Zuge der Präsidentschaftswahl auch in den USA erhebliche Ausmaße angenommen. Die FAZ berichtet neben anderen Medien ausführlich über die Kritik aus unterschiedlichen politischen Kreisen an der Geschäftspolitik des Unternehmens. Dem letzten Stand nach hat ein anderes Unternehmen millionenfach Nutzerdaten bei Facebook abgezogen, analysiert und zu Wahlkampfzwecken eingesetzt. Sollte sich diese Vermutung bewahrheiten, dürfte es mit der angeblichen Datensicherheit bei Facebook nicht weit her sein. Die weiteren Untersuchungen des Vorfalls werden sicher noch interessante Innenansichten offenbaren.

(mehr …)

Die neue Rechtslage zum europäischen Datenschutzrecht wirft ihre Schatten voraus. Die Datenschutzgrundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 und sieht einige Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage vor. Dem Datenschutz muss seitens der Unternehmen größere Aufmerksamkeit geschenkt werden, wenn man hohe Geldbußen, Schadensersatzansprüche und peinliche Selbstanzeigen vermeiden will.

Mein Vortrag bei der IHK beleuchtet praxisorientiert die wichtigsten Aspekte der DSGVO und befasst sich insbesondere auch mit der Umsetzung der Verordnung. Die aktuellen Hinweise der Datenschutzbehörden zur Auslegung und Anwendung der DSGVO sind bereits berücksichtigt.

Das Landgericht Berlin hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Facebook Daten-AGB beschäftigt; die FAZ berichtet hierüber und kommentiert die Entscheidung, die noch gar nicht veröffentlicht ist. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass das Gericht die von Facebook formulierten allgemeinen Nutzungsbedingungen teilweise für unverständlich erklärt hat. Rechtlicher Hintergrund: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Dies kann eine Einwilligung des Nutzers sein. Damit allerdings eine solche Einwilligung auch wirksam ist, muss der Verarbeiter den Nutzer mit einfachen und klaren Worten über die gesamte Datennutzung informieren. So sieht es explizit auch die ab dem 26. Mai 2018 geltende DSGVO vor.

(mehr …)

Spiegel Online bringt in seiner aktuellen Ausgabe ein sehr lesenswertes Interview mit dem EU Parlamentarier Jan Philipp Albrecht zur DSGVO, die ja am 25.5.2018 gültig wird. Im Gegensatz zum üblichen floskelhaften Politikersprech erfährt der Leser hier tatsächlich einmal, welche Folgen die neue Rechtslage haben wird. Herr Albrecht weist zurecht darauf hin, dass das neue Regelwerk bei der Verwertung von personenbezogenen Daten u.a. sehr weitreichende Betroffenenrechte vorsieht, die von Gerichten und Behörden zukünftig beachtet und geahndet werden müssen.

(mehr …)

Die Diskussion um die Inhaberschaft von Nutzungsdaten nimmt bisweilen skurille Züge an; die FAZ berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe von einem Vorstoß eines Versicherungsunternehmens, das sich ganz besorgt darüber zeigt, dass Daten aus der Nutzung von PKWs zukünftig nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen könnten. Daher sei es notwendig, einen Datentreuhänder zu installieren, der verhindern soll, dass nur noch einzelne Gruppen über Nutzungsdaten verfügen könnten. Der Vorstoß ist deshalb bemerkenswert, weil er die Frage ausklammert, ob es nicht primär der Nutzer selbst sein muss, dem die von ihm generierten Daten zustehen. Eines unabhängigen Treuhänders bedarf es dann nämlich gar nicht mehr.

(mehr …)

Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 19.12.2017 über eine Studie, die passend zum vorweihnachtlichen Power-Shopping lanciert wurde. Eine Datenschutzorganisation hat die Webseiten einiger bekannter Online-Händler geprüft und dabei – welche Überraschung –  den massiven Einsatz von Tracking Werkzeugen festgestellt. Zwar seien Kunden im Rahmen von Datenschutzbelehrungen grundsätzlich auf den Einsatz von Schnüffelsoftware hingewiesen worden, die einzelnen Tracking Tools seien aber mittlerweile so genau und ausforschend, dass die Vorlieben von Websitebesuchern ohne weiteres festgestellt werden könnten. Insbesondere Webseiten zum Thema Gesundheit und Erotik seien am stärksten mit Trackern bestückt gewesen. Hierauf angesprochen hätten einzelne Unternehmen sich dahingehend eingelassen, dass die eingesetzten Tools zu neu und aktuell seien, um deren Funktionsweise einem Kunden oder Interessenten erklären zu können.

(mehr …)

Eine datenschutzrechtlich immer wieder auftauchende Frage ist, wem denn eigentlich die produzierten Daten von Alltagsgegenständen zustehen. Die FAZ weist hierzu in ihrer Ausgabe vom 3.11.2017 auf die besondere Thematik bei Autos hin. Diese sind ja schon seit vielen Jahren als echte Datenaggregatoren bekannt. Im Motorsteuergerät werden nahezu sämtliche technischen Daten festgehalten, um die Analyse von Fehlern zu erleichtern.

(mehr …)

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen