Das Landgericht Berlin hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Facebook Daten-AGB beschäftigt; die FAZ berichtet hierüber und kommentiert die Entscheidung, die noch gar nicht veröffentlicht ist. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass das Gericht die von Facebook formulierten allgemeinen Nutzungsbedingungen teilweise für unverständlich erklärt hat. Rechtlicher Hintergrund: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Dies kann eine Einwilligung des Nutzers sein. Damit allerdings eine solche Einwilligung auch wirksam ist, muss der Verarbeiter den Nutzer mit einfachen und klaren Worten über die gesamte Datennutzung informieren. So sieht es explizit auch die ab dem 26. Mai 2018 geltende DSGVO vor.
Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass gerade die Informationen der Veranstalter von sozialen Medien eher unverständlich waren; ganz offensichtlich gehörte es zum Geschäftsmodell der Firmen, dass die Nutzer im Unklaren darüber gehalten wurden, was eigentlich mit den vermeintlich freiwillig zur Verfügung gestellten Daten geschieht. Bekannt ist, dass Nutzerprofile, die sich aus den gesammelten Daten ergeben, für viel Geld verkauft werden.
Damit könnte langfristig Schluss sein; zumindest könnten sich Nutzer zukünftig genau überlegen, ob sie ohne weiteres Nachdenken den Datensammlern und -verwertern ihre Daten zur Verfügung stellen oder ob sie vielleicht doch einen anderen Dienst nutzen. Die Unternehmen müssen in jedem Fall zukünftig Farbe bekennen, auch um hohe Strafzahlungen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Einwilligungen können auch im Nachhinein auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden; liegt diese nicht vor, muss die Behörde abschreckende und wirksame Strafzahlungen verhängen. Konkurrenten könnten ebenso die Einwilligungen ihrer Wettbewerber aus dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsverletzung angreifen und Unterlassungsansprüche durchsetzen. Aber auch die Nutzer haben das Recht, wegen der Verletzung ihrer persönlichen Daten Schadensersatzansprüche (materieller und immaterieller Art) zu stellen. Angesichts des großen Nutzerkreises sind hohe Schadensersatzforderungen denkbar.
Facebook wird vermutlich gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen; abzuwarten bleibt, wie die Berufungsinstanz die Sache beurteilt. Die weiteren Dienste werden die Entwicklung in der EU und Deutschland sicher auch beobachten, nicht zuletzt um als Aktiengesellschaften nicht immensen Ansprüchen ihrer Aktionäre ausgesetzt zu sein.