Dass der dubiose Handel mit Personendaten eine lukrative Sache sein kann, fällt nun auch den ewig klammen Städten und Gemeinden auf. Zumindest ruft der Deutsche Städte – und Gemeindetag dazu auf, doch zukünftig auch diesen digitalen Bürgerschatz zu heben und (noch weitergehender als bislang) Daten von Bürgern zu verkaufen. Die FAZ berichtet darüber.
Eine solche Initative ist angesichts der aktuellen Diskussion, die offenbar sogar mittlerweile in den USA angekommen ist, doch aus mehreren Gesichtspunkten kritisch zu sehen. Die Weitergabe von Daten, ob anonymisiert oder nicht, ist doch gerade dann problematisch, wenn Behörden, die vom Steuerzahler finanziert und für deren Leistungen Gebühren berechnet werden, die ihnen zwangsweise anvertrauten Daten auch noch weiterverkauft. Ob ein solches Vorgehen dem Transparenzgebot der DSGVO und dem Interesse des Datenträgers entspricht, ist zweifelhaft. Es bleibt daher zu hoffen, dass dieses Geschäftsmodell nicht zum Tragen kommen wird.
Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn mit der Weitergabe von Daten eben keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden, sondern diese unmittelbar dem öffentlichen Interesse zu Gute kommt. Hier liessen sich bestimmt viele Felder finden, in denen der Datenschatz eine Funktion für das Gemeinwohl erbringt.