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Datenschutzgrundverordnung – Instruktives Politiker Interview

Spiegel Online bringt in seiner aktuellen Ausgabe ein sehr lesenswertes Interview mit dem EU Parlamentarier Jan Philipp Albrecht zur DSGVO, die ja am 25.5.2018 gültig wird. Im Gegensatz zum üblichen floskelhaften Politikersprech erfährt der Leser hier tatsächlich einmal, welche Folgen die neue Rechtslage haben wird. Herr Albrecht weist zurecht darauf hin, dass das neue Regelwerk bei der Verwertung von personenbezogenen Daten u.a. sehr weitreichende Betroffenenrechte vorsieht, die von Gerichten und Behörden zukünftig beachtet und geahndet werden müssen.

War es bislang bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei immateriellen Schäden so, dass Gerichte die Geschädigten weitgehend im sprichwörtlichen Regen stehen ließen (Eingriff muss erheblich sein), wird das nach neuer Rechtslage nicht mehr der Fall sein. Das Gesetz senkt die Schwelle der persönlichen Betroffenheit ab, so dass vermutlich jede Verletzung von Datenschutznormen nun potentiell einen Schadensersatzanspruch auslöst. Wenn man nun bedenkt, dass Datenschutzverstöße wegen der Natur der Sache zumeist massenhaft vorkommen, zeigt dies die Gefährlichkeit der neuen Rechtslage für Unternehmen und Institutionen. Auch die Behörden sind nach den Vorschriften der DSGVO nunmehr verpflichtet, bei Datenschutzverstößen wirksame und abschreckende Sanktionen auszusprechen, wobei dies im äußersten Fall bis zu einem Betrag von 4% des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens liegen kann.

Die US Tech Konzerne, die durch intensives Lobbying noch versucht hatten, die Regelungen in der DSGVO abzumildern, haben sich nach Albrechts Worten mittlerweile auf die neue Situation eingestellt. Im Gegensatz zu den Europäischen und insbesondere den Deutschen Unternehmen wissen sie um die Gefährlichkeit von behördlichen Strafen und zivilrechtlichen Ansprüchen (punitive damages) und haben sich bereits umorientiert und auf EU-Datenschutzrecht umgeschwenkt. Hinzu kommt, dass das neue Recht eine Regelung vorsieht, wonach insbesondere Nutzer von sozialen Netzwerken zukünftig verlangen können, dass ihre kompletten Daten an einen anderen Veranstalter transferiert werden. Damit wird den Netzwerken ein erhebliches Mittel genommen, die Nutzer festzuhalten. Klar ist aber auch, dass der Europäische Markt für US Konzerne zu wichtig ist, als dass man sich wegen des Datenschutzrechts davon verabschiedet. Dies wird man sich auch in der Zukunft stets vor Augen führen müssen.

 

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