Die neue Rechtslage zum europäischen Datenschutzrecht wirft ihre Schatten voraus. Die Datenschutzgrundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 und sieht einige Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage vor. Dem Datenschutz muss seitens der Unternehmen größere Aufmerksamkeit geschenkt werden, wenn man hohe Geldbußen, Schadensersatzansprüche und peinliche Selbstanzeigen vermeiden will.
Mein Vortrag bei der IHK beleuchtet praxisorientiert die wichtigsten Aspekte der DSGVO und befasst sich insbesondere auch mit der Umsetzung der Verordnung. Die aktuellen Hinweise der Datenschutzbehörden zur Auslegung und Anwendung der DSGVO sind bereits berücksichtigt.