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Die Diskussion um Dieselfahrverbote in bundesdeutschen Innenstädten bekommt nun auch eine datenschutzrechtliche Facette. Nachdem die Ordnungsbehörden bereits klargestellt haben, dass sie nicht in der Lage seien, flächendeckend eventuelle Fahrverbote zu überwachen, ist der Gesetzgeber schon mal vorbeugend aktiv geworden und hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es in sich hat.

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Zum 1. Januar 2020 tritt im US-Bundesstaat Kalifornien ein neues Datenschutzrecht in Kraft, das zumindest auf den ersten Blick einige Parallelen zu der DSGVO aufweist. Das Gesetz ist natürlich deshalb von besonderer Bedeutung, weil die großen und bekannten weltweit operierenden Tech-Unternehmen dort beheimatet sind und der Act somit unmittelbaren Einfluss auf Facebook und Co haben dürfte.

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Vor einigen Tagen machte die vielbeachtete Schlagzeile die Runde, wonach ein großer Automobilzulieferkonzern seinen Mitarbeitern untersagt hat, auf den geschäftlichen Smartphones den beliebten Messenger Dienst aus dem Zuckerberg Reich weiter einzusetzen. Man kann sich gut vorstellen, dass diese Maßnahme bei den meisten Mitarbeitern nicht so toll ankam, weil sich schlicht und einfach gut mit dem Dienst kommunizieren lässt. Wer will das bestreiten?

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Die EU-Datenschutzgrundverordnung lässt kleine Vereinen und Firmen nervös werden. Sie fürchten hohe Strafen, wenn sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP in NRW fordern Regelungen, um ihnen den Rücken zu stärken …

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Webseite des Deutschlandfunks unter http://www.deutschlandfunk.de/datenschutzgrundverordnung-mittelstaendler-und-vereine.1769.de.html?dram:article_id=418639. (mehr …)

Der öffentliche Druck auf das soziale Netzwerk hat nach Aufdeckung eines weiteren großen Datenskandals im Zuge der Präsidentschaftswahl auch in den USA erhebliche Ausmaße angenommen. Die FAZ berichtet neben anderen Medien ausführlich über die Kritik aus unterschiedlichen politischen Kreisen an der Geschäftspolitik des Unternehmens. Dem letzten Stand nach hat ein anderes Unternehmen millionenfach Nutzerdaten bei Facebook abgezogen, analysiert und zu Wahlkampfzwecken eingesetzt. Sollte sich diese Vermutung bewahrheiten, dürfte es mit der angeblichen Datensicherheit bei Facebook nicht weit her sein. Die weiteren Untersuchungen des Vorfalls werden sicher noch interessante Innenansichten offenbaren.

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Die neue Rechtslage zum europäischen Datenschutzrecht wirft ihre Schatten voraus. Die Datenschutzgrundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 und sieht einige Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage vor. Dem Datenschutz muss seitens der Unternehmen größere Aufmerksamkeit geschenkt werden, wenn man hohe Geldbußen, Schadensersatzansprüche und peinliche Selbstanzeigen vermeiden will.

Mein Vortrag bei der IHK beleuchtet praxisorientiert die wichtigsten Aspekte der DSGVO und befasst sich insbesondere auch mit der Umsetzung der Verordnung. Die aktuellen Hinweise der Datenschutzbehörden zur Auslegung und Anwendung der DSGVO sind bereits berücksichtigt.

Das Landgericht Berlin hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Facebook Daten-AGB beschäftigt; die FAZ berichtet hierüber und kommentiert die Entscheidung, die noch gar nicht veröffentlicht ist. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass das Gericht die von Facebook formulierten allgemeinen Nutzungsbedingungen teilweise für unverständlich erklärt hat. Rechtlicher Hintergrund: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Dies kann eine Einwilligung des Nutzers sein. Damit allerdings eine solche Einwilligung auch wirksam ist, muss der Verarbeiter den Nutzer mit einfachen und klaren Worten über die gesamte Datennutzung informieren. So sieht es explizit auch die ab dem 26. Mai 2018 geltende DSGVO vor.

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