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Aufgrund der großen Resonanz nach den Veranstaltungen im Frühsommer hat die IHK Düsseldorf einen weiteren Vortragstermin zu den ersten Erfahrungen mit der DSGVO angesetzt. Im Rahmen der Veranstaltung geht es darum, die wesentlichen Grundlagen der DSGVO praxisgerecht darzustellen und erste Erkenntnisse mit den Teilnehmern zu diskutieren. Stichworte sind: Datenschutzaudit, Erstellung Verfahrensverzeichnisse, Einführung betrieblicher Datenschutz, Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, Datenübertragung ins Ausland.

Nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Durchsetzung und Überwachung von Fahrverboten und einer breiten Reaktion hierauf hat das Ministerium für Verkehr und digitale Dienste nun reagiert und das ganze als Mißverständnis der Woche bezeichnet. Der Wortlauf des Gesetzes und dessen ausführliche Begründung waren eigentlich klar gefasst und konnten auch nicht grob missverstanden werden. Die geplante Legalisierung der fortlaufenden Überwachung scheint damit jedoch (zunächst) vom Tisch zu sein.

Die Diskussion um Dieselfahrverbote in bundesdeutschen Innenstädten bekommt nun auch eine datenschutzrechtliche Facette. Nachdem die Ordnungsbehörden bereits klargestellt haben, dass sie nicht in der Lage seien, flächendeckend eventuelle Fahrverbote zu überwachen, ist der Gesetzgeber schon mal vorbeugend aktiv geworden und hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es in sich hat.

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Zum 1. Januar 2020 tritt im US-Bundesstaat Kalifornien ein neues Datenschutzrecht in Kraft, das zumindest auf den ersten Blick einige Parallelen zu der DSGVO aufweist. Das Gesetz ist natürlich deshalb von besonderer Bedeutung, weil die großen und bekannten weltweit operierenden Tech-Unternehmen dort beheimatet sind und der Act somit unmittelbaren Einfluss auf Facebook und Co haben dürfte.

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Vor einigen Tagen machte die vielbeachtete Schlagzeile die Runde, wonach ein großer Automobilzulieferkonzern seinen Mitarbeitern untersagt hat, auf den geschäftlichen Smartphones den beliebten Messenger Dienst aus dem Zuckerberg Reich weiter einzusetzen. Man kann sich gut vorstellen, dass diese Maßnahme bei den meisten Mitarbeitern nicht so toll ankam, weil sich schlicht und einfach gut mit dem Dienst kommunizieren lässt. Wer will das bestreiten?

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Die EU-Datenschutzgrundverordnung lässt kleine Vereinen und Firmen nervös werden. Sie fürchten hohe Strafen, wenn sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP in NRW fordern Regelungen, um ihnen den Rücken zu stärken …

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Webseite des Deutschlandfunks unter http://www.deutschlandfunk.de/datenschutzgrundverordnung-mittelstaendler-und-vereine.1769.de.html?dram:article_id=418639. (mehr …)

Der nächste IHK Vortrag zum Thema Datenschutz nach dem neuen EU Datenschutzgesetz findet statt am Dienstag den 24.04.2018 bei der IHK in Velbert; die Veranstaltung ist ausgebucht.

Mit der IHK Düsseldorf ist vereinbart, die erste Vortragsveranstaltung wegen starker Nachfrage und Resonanz noch einmal zu wiederholen. Neuer Termin ist Mittwoch der 02.05.2018 bei der IHK Düsseldorf. Infos und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Der öffentliche Druck auf das soziale Netzwerk hat nach Aufdeckung eines weiteren großen Datenskandals im Zuge der Präsidentschaftswahl auch in den USA erhebliche Ausmaße angenommen. Die FAZ berichtet neben anderen Medien ausführlich über die Kritik aus unterschiedlichen politischen Kreisen an der Geschäftspolitik des Unternehmens. Dem letzten Stand nach hat ein anderes Unternehmen millionenfach Nutzerdaten bei Facebook abgezogen, analysiert und zu Wahlkampfzwecken eingesetzt. Sollte sich diese Vermutung bewahrheiten, dürfte es mit der angeblichen Datensicherheit bei Facebook nicht weit her sein. Die weiteren Untersuchungen des Vorfalls werden sicher noch interessante Innenansichten offenbaren.

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