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Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Wochen 2 relevante Neuerungen im Bereich des Daten- und Geheimnisschutzes veranlasst.

So hat er das Datenschutzgesetz (BDSG) novelliert, wobei die EU Datenschutzgrundverordnung die Ausgangsbasis bildete. Das Parlament hat hierzu den Regierungsentwurf vom 24.02.2017 zum novellierten BDSG in der BT Sitzung am 27. April angenommen. Näheres zu der Sitzung finden Sie hier . Das BDSG wird am 25.05.2018 in Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Gesetz ergeben sich einige Neuerungen. Der Verstoß gegen die zukünftigen Vorschriften zum Datenschutz ist mit teilweise drakonischen Strafen sanktioniert. (mehr …)

In den USA ist die Frage des rechtlichen Schicksals von persönlichen (Digital)Accounts höchst umstritten. Welche Rechte haben beispielsweise Erben, wenn Verstorbene über Online-Archive mit Musik und sonstigen Werken verfügen. Wären die Werke verkörpert, so würden diese kraft Gesetz ohne weiteres auf die Erben übergehen. Die Nutzungsbedingungen der Inhalteanbieter sehen allerdings etwas anderes vor, so dass hierüber schon öffentlichkeitswirksame Dispute geführt wurden. (mehr …)

Die EU Kommission und die US-amerikanischen Behörden hatten sich im Rahmen des US EU Privacy Shield auf eine Nachfolgeregelung des für nichtig erklärten Safe Harbor Abkommens geeinigt. Der Privacy Shield erlaubt die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Etliche US Konzerne sind dem Abkommen bereits innerhalb kurzer Zeit beigetreten, was auf das große wirtschaftliche Interesse der Firmen an Geschäften mit Bürgern aus den EU Staaten schließen lässt. (mehr …)

Eine wichtige Entscheidung zum europäischen Datenschutzrecht hat der EuGH am 21.12.2016 gefällt. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten den Telekommunikationsunternehmen keine Pflicht zur allgemeinen Vorrratsdatenspeicherung auferlegen. Zulässig ist nach der Entscheidung aber die gezielte Datenspeicherung zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität. (mehr …)

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