Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Wochen 2 relevante Neuerungen im Bereich des Daten- und Geheimnisschutzes veranlasst.
So hat er das Datenschutzgesetz (BDSG) novelliert, wobei die EU Datenschutzgrundverordnung die Ausgangsbasis bildete. Das Parlament hat hierzu den Regierungsentwurf vom 24.02.2017 zum novellierten BDSG in der BT Sitzung am 27. April angenommen. Näheres zu der Sitzung finden Sie hier . Das BDSG wird am 25.05.2018 in Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Gesetz ergeben sich einige Neuerungen. Der Verstoß gegen die zukünftigen Vorschriften zum Datenschutz ist mit teilweise drakonischen Strafen sanktioniert. (mehr …)