Das Bundesverfassungsgericht hat heute Pressemitteilungen zu zwei Entscheidungen veröffentlicht, die eine Richtung in Sachen Kennzeichen Scan vorgeben dürften. Wie bekannt, gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, zur Überwachung von Dieselfahrverboten flächendeckend automatisiert Autokennzeichen zu scannen und die jeweiligen Fahrer zu fotografieren, um einen Abgleich mit einem evt. Fahrverbot für den jeweiligen Autotyp durchzuführen. Problematisch ist dabei, dass letztlich jedes Kennzeichen erfasst werden muss, da nur so ein Abgleich mit den hinterlegten Daten möglich ist.
Dies dürfte allerdings nach den jetzigen Entscheidungen des Verfassungsgerichts kaum noch möglich sein, da solche Maßnahmen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen sind. Das Gericht hat unter anderem herausgestellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bereits vorliegt, wenn ein Kennzeichen erfasst und verarbeitet wird, selbst wenn die Datei dann sofort wieder gelöscht wird. Es geht beim Datenschutzrecht ja auch gerade darum, nicht willkürlich und flächendeckend mit Überwachungsmaßnahmen konfrontiert zu werden, zu denen man keinerlei Anlass gegeben hat. Dies dürfte eben nur dann möglich sein, wenn es um die unmittelbare Abwendung von Gefahren von Leib und Leben geht, nicht jedoch bei der Überwachung eines Fahrverbots für einen kleinen Teil sämtlicher Dieselfahrzeuge.