Hackerangriffe, soweit bislang überhaupt davon berichtet wurde, richteten sich vornehmlich gegen öffentliche Einrichtungen, Geldinstitute oder vergleichbare Institutionen. Dass das Ziel von Hackern aber auch Einrichtungen sein können, die sich noch mehr um Verschwiegenheit bemühen, beweist ein Fall, über den die FAZ in ihrer Ausgabe vom 25.10. berichtet. Danach ist es IT-Experten gelungen, die Datenbank einer noblen Schönheitsklinik in London zu hacken; die Täter seien sogar in den Besitz von Photos gelangt, die während der OPs von Patienten gefertigt wurden.
Unabhängig davon, dass solche Aufnahmen auf den Normalbürger wohl eher erschreckend wirken dürften, ist ein solcher Angriff natürlich verheerend für die Reputation einer Klinik, wobei sich zusätzlich die Frage stellt, ob Fotos von narkotisierten Patienten überhaupt von einer Klinik angefertigt werden dürfen. Ohne explizite Einwilligung dürfte dies wohl auch nach englischem Recht nicht zulässig sein.
Es steht zu vermuten, dass die Öffentlichkeit mit Geltung des neuen EU-Datenschutzrechts ab dem 25. Mai 2018 noch mehr über solche Angriffe erfährt; Unternehmen sind dann nämlich verpflichtet, Datenangriffe gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Betroffenen anzuzeigen.