Datenschutzbeauftragter
Als grobe Richtschnur gilt, dass ein Beauftragter zu bestellen ist, wenn in einem Unternehmen oder einer Einrichtung mehr als 20 Mitarbeitern regelmäßig Personendaten (Mitarbeiter-, Kunden- und Lieferantendaten etc.) verarbeiten. Der Beauftragter muss weisungsunabhängig sein und als eine Art Ombudsmann fungieren. Mitarbeiter sollen sich bei Fragen zum Datenschutz vertraulich an ihn wenden können. Ich bin seit vielen Jahren als externer Datenschutzbeauftragter, aber auch als Rechtsberater von internen Beauftragten tätig. Wenn Sie hierzu nähere Informationen benötigen, sprechen Sie mich gern an.
Alle Leistungen im Bereich Datenschutz – Compliance
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden, welche erforderlich sind und wie diese mit einem angemessenen Aufwand durchgeführt werden können.
Mitarbeiter dürfen nicht mit dem Datenschutz allein gelassen werden, sondern sind ausreichend zu unterrichten und zu informieren. Hierzu bieten sich Firmenschulungen an, die interaktiv gestaltet, einen offenen Austausch ermöglichen.
Abhängig von der Größe eines Unternehmens und von dem Grad der Verarbeitung von Personendaten, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Dieser ist Ansprechpartner und verantwortlich für den betrieblichen Datenschutz.