Beratung
Unternehmen haben die Pflicht, Verfahrensverzeichnisse zu erstellen, Mitarbeiter zu schulen, gegebenenfalls Verträge mit externen Dienstleistern abzuschließen, über ihre Datenverarbeitung zu informieren oder gar Datenschutzfolgeabschätzungen vorzunehmen. Die DSGVO sieht im Einzelnen eine Reihe von Maßnahmen vor, die erfüllt werden müssen. Eventuelle Defizite sind zu identifizieren und abzustellen, so dass ein regelgerechtes Vorgehen (Compliance) nachgewiesen werden kann. Hierdurch mindern sich die Risiken des Unternehmens und der Geschäftsleitung gravierend. Bußgelder und Schadensersatzansprüche von Betroffenen sowie negative Berichterstattung sind unbedingt zu vermeiden.
Sämtliche Aspekte sind Gegenstand einer datenschutzrechtlichen Beratung. Dabei gilt der risikobasierte Ansatz aus der DSGVO; je sensibler die Daten sind, desto nachhaltigere Maßnahmen sind erforderlich.
Alle Leistungen im Bereich Datenschutz – Compliance

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden, welche erforderlich sind und wie diese mit einem angemessenen Aufwand durchgeführt werden können.

Mitarbeiter dürfen nicht mit dem Datenschutz allein gelassen werden, sondern sind ausreichend zu unterrichten und zu informieren. Hierzu bieten sich Firmenschulungen an, die interaktiv gestaltet, einen offenen Austausch ermöglichen.

Abhängig von der Größe eines Unternehmens und von dem Grad der Verarbeitung von Personendaten, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Dieser ist Ansprechpartner und verantwortlich für den betrieblichen Datenschutz.